Gemäß §13, 15. AMG-Novelle, besitzt unser Labor seit dem 22. November 2009 eine eigene Herstellungserlaubnis.
Unseren Kunden bieten wir daher den Service der Qualified Person (QP) für die Chargenfreigabe von Human- und Veterinärarzneimitteln zur Inverkehrbringung an.
|  | |